Impressum:
 

Stalinger Gaststätten GmbH
Ortsstraße 9
69151 Neckargemünd-Rainbach

Geschäftsführer: R. Stalinger
HRB: 5080 AG HD
USt.-Id Nr.: DE.162.841.348

 
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen:
 

Sehr verehrter Kunde, Gast und Gastgeber!

Selbstverständlich können Sie die Menüs entsprechend Ihrer Wünsche verändern, einzelne Menügänge austauschen, Menüfolgen verkürzen, erweitern oder einzelne Gänge zu "Ihrem" speziell zusammengestellten Menü kreieren. Auch bei unseren Büfettvorschlägen gehen wir gerne auf Ihre Wünsche und Vorlieben ein.

Zur Beratung oder zu Gesprächen stehen wir Ihnen telefonisch wie auch persönlich nach Vereinbarung zur Verfügung.

Unsere Geschäftsbedingung ist, dass wir nur aufgrund einer schriftlichen und verbindlichen Bestätigung Ihrerseits den von Ihnen gewünschten Termin für Sie reservieren.

Erst danach werden unsere umfangreichen Vorschläge ausgehändigt, ebenso unsere Check-Listen und alle anderen vermittelbaren Adressen (Künstler, Zauberer, Clowns, Musiker, Stehgeiger, Bands, Chöre, Big-Bands, Oldtimer- und Limousinen-Verleiher, Kutschen- und Planwagen-Vermieter, Hotels und Pensionen, Dekorateure und Floristen, Fotographen und Videofilmer, Heißluftballonfahrer, Feuerwerker, Taubenzüchter, Jagdhornbläser und vieles mehr).

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir wegen der umfangreichen Vorarbeiten bei der Berechnung Ihrer bestellten Leistungen die Personenzahl zugrunde legen, die Sie uns 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt haben. Bei späteren Personenminderungen oder Stornierungen behalten wir es uns vor, die Berechnung der vereinbarten Leistungen, je nach Umstand, teilweise oder in der Höhe des uns entgangenen Umsatzes oder Gewinns abzurechnen.

Bei Veranstaltungen, die aufgrund ihrer Größe oder langfristigen Planungen (wie z.B. Hochzeiten, Kommunionen oder Konfirmationen) oft meistens bis zu einem Jahr im voraus reserviert werden, können wir Stornierungen nur dann akzeptieren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und auch bescheinigt werden kann.
Trotz großer Bemühungen unsererseits, dann diesen Termin weiter zu vermitteln, behalten wir es uns vor, gegebenenfalls einen angemessenen Umsatzausfall geltend zu machen.

Bei Reservierungen mit mehr als 15 Gästen wird nur ein einheitliches Menü nach Ihrer Wahl serviert. Vegetarische sowie religiöse Gründe werden selbstverständlich berücksichtigt.

Büffets können nur ab einem Mindestbestellwert von 550,00 EUR frei Haus angeliefert werden. Ebenso behalten wir uns vor, je nach Umfang, Entfernung, Aufwand und Umständen gegebenenfalls einen Kostenanteil für Auf- und Abbau, An- und Abfahrt sowie für eventuelles Zusatzpersonal zu erheben.

Die uns erteilten Aufträge bestätigen wir in der Regel schriftlich.
Sollte aus Zeitgründen eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht möglich sein, kommt der Liefervertrag auch durch die mündliche, fernmündliche oder durch das nach Durchsicht unterzeichnete, handschriftlich geführte Besprechungsprotokoll zustande.

Die von uns zur Verfügung gestellten Gegenstände bleiben Eigentum des Hauses. Auch müssen die von uns vermieteten Räumlichkeiten, Einrichtungen und Möbel pfleglich behandelt werden. Eventuell fehlende oder vom Kunden beschädigte Teile werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Die vereinbarten Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung fällig, ohne jeden Abzug. Die Zahlung kann in Form eines Schecks, in Bar oder per Kreditkarte im Regelfall am Tag der Veranstaltung oder dem darauf folgenden Tag erfolgen. Wir behalten uns in jedem Falle vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg. Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.