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Sehr verehrter Kunde, Gast und Gastgeber!
Selbstverständlich können Sie die Menüs entsprechend
Ihrer Wünsche verändern, einzelne Menügänge
austauschen, Menüfolgen verkürzen, erweitern oder einzelne
Gänge zu "Ihrem" speziell zusammengestellten Menü
kreieren. Auch bei unseren Büfettvorschlägen gehen wir
gerne auf Ihre Wünsche und Vorlieben ein.
Zur Beratung oder zu Gesprächen stehen wir Ihnen telefonisch
wie auch persönlich nach Vereinbarung zur Verfügung.
Unsere Geschäftsbedingung ist, dass wir nur aufgrund einer
schriftlichen und verbindlichen Bestätigung Ihrerseits den
von Ihnen gewünschten Termin für Sie reservieren.
Erst danach werden unsere umfangreichen Vorschläge ausgehändigt,
ebenso unsere Check-Listen und alle anderen vermittelbaren Adressen
(Künstler, Zauberer, Clowns, Musiker, Stehgeiger, Bands,
Chöre, Big-Bands, Oldtimer- und Limousinen-Verleiher, Kutschen-
und Planwagen-Vermieter, Hotels und Pensionen, Dekorateure und
Floristen, Fotographen und Videofilmer, Heißluftballonfahrer,
Feuerwerker, Taubenzüchter, Jagdhornbläser und vieles
mehr).
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir wegen der umfangreichen
Vorarbeiten bei der Berechnung Ihrer bestellten Leistungen die
Personenzahl zugrunde legen, die Sie uns 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt
haben. Bei späteren Personenminderungen oder Stornierungen
behalten wir es uns vor, die Berechnung der vereinbarten Leistungen,
je nach Umstand, teilweise oder in der Höhe des uns entgangenen
Umsatzes oder Gewinns abzurechnen.
Bei Veranstaltungen, die aufgrund ihrer Größe oder
langfristigen Planungen (wie z.B. Hochzeiten, Kommunionen oder
Konfirmationen) oft meistens bis zu einem Jahr im voraus reserviert
werden, können wir Stornierungen nur dann akzeptieren, wenn
ein wichtiger Grund vorliegt und auch bescheinigt werden kann.
Trotz großer Bemühungen unsererseits, dann diesen Termin
weiter zu vermitteln, behalten wir es uns vor, gegebenenfalls
einen angemessenen Umsatzausfall geltend zu machen.
Bei Reservierungen mit mehr als 15 Gästen wird nur ein einheitliches
Menü nach Ihrer Wahl serviert. Vegetarische sowie religiöse
Gründe werden selbstverständlich berücksichtigt.
Büffets können nur ab einem Mindestbestellwert von
550,00 EUR frei Haus angeliefert werden. Ebenso behalten wir uns
vor, je nach Umfang, Entfernung, Aufwand und Umständen gegebenenfalls
einen Kostenanteil für Auf- und Abbau, An- und Abfahrt sowie
für eventuelles Zusatzpersonal zu erheben.
Die uns erteilten Aufträge bestätigen wir in der Regel
schriftlich.
Sollte aus Zeitgründen eine schriftliche Auftragsbestätigung
nicht möglich sein, kommt der Liefervertrag auch durch die
mündliche, fernmündliche oder durch das nach Durchsicht
unterzeichnete, handschriftlich geführte Besprechungsprotokoll
zustande.
Die von uns zur Verfügung gestellten Gegenstände bleiben
Eigentum des Hauses. Auch müssen die von uns vermieteten
Räumlichkeiten, Einrichtungen und Möbel pfleglich behandelt
werden. Eventuell fehlende oder vom Kunden beschädigte Teile
werden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Die vereinbarten Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung fällig,
ohne jeden Abzug. Die Zahlung kann in Form eines Schecks, in Bar
oder per Kreditkarte im Regelfall am Tag der Veranstaltung oder
dem darauf folgenden Tag erfolgen. Wir behalten uns in jedem Falle
vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg. Es gelten
die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
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